Unsere Kirchenverwaltungen
GESTALTEN - PFLEGEN - PLANEN
Die Kirchenverwaltung (KV) ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Zu den Aufgaben der KV zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde, die Verwaltung der Geldmittel sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal des zur Pfarrei gehörenden Kindergartens. Die KV wird auf sechs Jahre gewählt.
Der Pfarrer ist der Vorsitzende der KV, wobei er vom Kirchenpfleger/von der Kirchenpflegerin, selbst Mitglied der Kirchenverwaltung, unterstützt wird.
In der Pfarreiengemeinschaft haben die Pfarreien Marktleuthen mit Röslau, Kirchenlamitz und Weißenstadt jeweils eine eigene Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltungswahlen fanden am 18. November 2018 in ganz Bayern statt. Nach den Konstituierenden Sitzungen im Januar 2019 setzen sich die Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft wiefolgt zusammen (Aktualisierung am 01.09.2023):
Kirchenverwaltungsmitglieder der Pfarreiengemeinschaft
Kirchenverwaltung Marktleuthen
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Markus Thierfelder (Kirchenpfleger)
Wolfgang Berthold
Rosana Hegner
Inge Leucht
Roland Maresch
Kirchenverwaltung Kirchenlamitz
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Ottmar Zötzl (Kirchenpfleger)
Wolfgang Brunner
Bianca Schlötzer
Bernd Schöbel
Kirchenverwaltung Weißenstadt
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Reinhold Rott (Kirchenpfleger)
Leonhard Berthold
Victor Clauss
Herbert Dittrich
Steffen Langer
Kathrin Stöhr (bis Februar 2024)