Unsere Kirchenverwaltungen
GESTALTEN - PFLEGEN - PLANEN
Die Kirchenverwaltung (KV) ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Zu den Aufgaben der KV zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde, die Verwaltung der Geldmittel sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal des zur Pfarrei gehörenden Kindergartens. Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.
Der Pfarrer ist der Vorsitzende der KV, wobei er vom Kirchenpfleger/von der Kirchenpflegerin, selbst Mitglied der Kirchenverwaltung, unterstützt wird.
In der Pfarreiengemeinschaft haben die Pfarreien Marktleuthen mit Röslau, Kirchenlamitz und Weißenstadt jeweils eine eigene Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltungswahlen fanden am 24. November 2024 in ganz Bayern statt. Nach den Konstituierenden Sitzungen Anfang 2025 setzen sich die Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft wiefolgt zusammen:
Kirchenverwaltungsmitglieder der Pfarreiengemeinschaft (für die Periode 2025-2030):
Kirchenverwaltung Marktleuthen
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Markus Thierfelder (Kirchenpfleger)
Thorsten Hertel
Heiko Tröger
Roland Maresch
Wolfgang Berthold
Kirchenverwaltung Kirchenlamitz
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Ottmar Zötzl (Kirchenpfleger bis 31.12.2025)
Bianca Schlötzer
Bernd Schöbel
Wolfgang Brunner
Susanne Kraus
Kirchenverwaltung Weißenstadt
Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)
Reinhold Rott (Kirchenpfleger)
Jochen Berthold
Herbert Dittrich
Stefan Hippe