Unsere Kirchenverwaltungen

GESTALTEN - PFLEGEN - PLANEN

 

Die Kirchenverwaltung (KV) ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Zu den Aufgaben der KV zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde, die Verwaltung der Geldmittel sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal des zur Pfarrei gehörenden Kindergartens. Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.

Der Pfarrer ist der Vorsitzende der KV, wobei er vom Kirchenpfleger/von der Kirchenpflegerin, selbst Mitglied der Kirchenverwaltung, unterstützt wird.

In der Pfarreiengemeinschaft haben die Pfarreien Marktleuthen mit Röslau, Kirchenlamitz und Weißenstadt jeweils eine eigene Kirchenverwaltung.

Die Kirchenverwaltungswahlen fanden am 24. November 2024 in ganz Bayern statt. Nach den Konstituierenden Sitzungen Anfang 2025 setzen sich die Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft wiefolgt zusammen:

 

Kirchenverwaltungsmitglieder der Pfarreiengemeinschaft (für die Periode 2025-2030):

Kirchenverwaltung Marktleuthen

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Markus Thierfelder (Kirchenpfleger)

Thorsten Hertel

Heiko Tröger

Roland Maresch

Wolfgang Berthold

 

Kirchenverwaltung Kirchenlamitz

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Ottmar Zötzl (Kirchenpfleger bis 31.12.2025)

Bianca Schlötzer

Bernd Schöbel

Wolfgang Brunner

Susanne Kraus

 

Kirchenverwaltung Weißenstadt

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Reinhold Rott (Kirchenpfleger)

Jochen Berthold

Herbert Dittrich

Stefan Hippe