Unsere Kirchenverwaltungen

GESTALTEN - PFLEGEN - PLANEN

 

Die Kirchenverwaltung (KV) ist das höchste Gremium einer Pfarrei. Zu den Aufgaben der KV zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde, die Verwaltung der Geldmittel sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal des zur Pfarrei gehörenden Kindergartens. Die KV wird auf sechs Jahre gewählt.

Der Pfarrer ist der Vorsitzende der KV, wobei er vom Kirchenpfleger/von der Kirchenpflegerin, selbst Mitglied der Kirchenverwaltung, unterstützt wird.

In der Pfarreiengemeinschaft haben die Pfarreien Marktleuthen mit Röslau, Kirchenlamitz und Weißenstadt jeweils eine eigene Kirchenverwaltung.

Die Kirchenverwaltungswahlen fanden am 18. November 2018 in ganz Bayern statt. Nach den Konstituierenden Sitzungen im Januar 2019 setzen sich die Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft wiefolgt zusammen (Aktualisierung am 01.09.2023):

 

Kirchenverwaltungsmitglieder der Pfarreiengemeinschaft

Kirchenverwaltung Marktleuthen

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Markus Thierfelder (Kirchenpfleger)

Wolfgang Berthold

Rosana Hegner

Inge Leucht

Roland Maresch

 

 

Kirchenverwaltung Kirchenlamitz

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Ottmar Zötzl (Kirchenpfleger)

Wolfgang Brunner

Bianca Schlötzer

Bernd Schöbel

 

Kirchenverwaltung Weißenstadt

Pfarrer Andrzej Gromadzki (KV-Vorstand)

Reinhold Rott (Kirchenpfleger)

Leonhard Berthold

Victor Clauss

Herbert Dittrich

Steffen Langer

Kathrin Stöhr (bis Februar 2024)