"Aktuelle Hinweise des Generalvikars Dr. Roland Batz zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BaylfSMV)"
Regensburg, 2. September 2021
Sehr geehrte geistliche Mitbrüder,
verehrte Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach den aktuellen Anordnungen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus wollen wir auch weiterhin mithelfen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird und gefährdete Personengruppe geschützt werden.
Um Ihnen schnell eine erste Sicherheit hinsichtlich der neuen Corona-Schutzmaßnahmen zu geben, darf ich Ihnen in Bezugnahme auf die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums – gültig vom 2. September bis 1. Oktober 2021 – die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Eckpunkte für unseren Umgang zur Pandemiebekämpfung mitteilen:
I) Grundsätzliches
1. Indoor gilt breitflächig die 3G-Regel. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
2. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt, dafür wird die medizinische Maske („OP-Maske“) der neue Maskenstandard.
3. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Gottesdienste.
II) Konkret bedeuten diese neuen Rechtsgrundlagen für die Gottesdienste
1. Es besteht Maskenpflicht („OP-Maske“) bis zur Sitzplatzeinnahme sowie beim Kommuniongang.
2. Für Werktags- und Sonntagsgottesdienste findet die 3G-Regel keine Anwendung, um niemanden vom Gottesdienst auszuschließen. Es bleibt bei der 1,5 m Abstandsregelung (jenseits des eigenen Hausstands) und damit ist keine Kontrolle nötig.
3. Der Gemeindegesang kann auch ohne Maske stattfinden.
4. Die 3G-Regel kann optional zur Anwendung kommen bei Gottesdiensten, an denen ausschließlich geimpfte, genese oder getestete Personen teilnehmen. Hier gelten dann keine Personenobergrenzen, aber es muss eine Kontrolle erfolgen. Dies kann gelten bei Tauffeiern, Trauungen und Firmungen. In diesem Fall gilt die Maskenpflicht auch am Platz.
5. Gottesdienste im Freien können ohne Begrenzung der Personenzahl stattfinden.
6. Die „Diözesanen Anweisungen für Liturgie und Seelsorge in der Diözese Regensburg“ vom 7. Juni 2021 bleiben zunächst im Wesentlichen bestehen, mit Ausnahme der oben genannten neuen Rechtsgrundlagen.
7. Sobald das ökumenische Infektionsschutzkonzept überarbeitet ist, werden wir die „Diözesanen Anweisungen für Liturgie und Seelsorge in der Diözese Regensburg“ anpassen und Ihnen zukommen lassen.
Gehen wir auch weiterhin mit Gottvertrauen und Kreativität die Herausforderungen an und halten wir die staatlichen Vorschriften und Empfehlungen ein. Zu gleich bitte ich darum, die die Kirchen offen- und das sakramentale Leben der Kirche aufrechtzuerhalten.
Ich danke für Ihre geduldige Mitsorge sowie für die zuverlässige und loyale Mithilfe, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und uns gegenseitig zu schützen.
Im Gebet verbunden
Ihr
Dr. Roland Batz
Generalvikar
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Diözese Regensburg KdöR, Generalvikariat
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Fon +49 (0)941 597 1001, Fax +49 (0)941 597 1010
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Weitere aktuelle Informationen zu Corona finden Sie hier auf der Bistumshomepage der Diözese Regensburg.