FFP2-Maskenpflicht im Gottesdienst

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"gültig für alle Gottesdienstbesucher ab 15 Jahren"

Die diözesanen Anweisungen für die Liturgie ab dem 4. Mai 2020 in der Diözese Regensburg zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften wurden mit Stand 21.01.2021 (zwölfte Änderung) aktualisiert. Darin ist u.a. geregelt, dass ab sofort eine FFP2-Maske im Gottesdienst getragen werden muss.

Hinweis zur FFP2-Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche:

Bei der Pflicht, im Gottesdienst FFP2-Masken zu tragen, gilt natürlich die staatliche Vorschrift für Kinder und Jugendliche entsprechend:

- Kinder sind bis zu einem Alter von sechs Jahren von jeglicher Maskenpflicht befreit.

- Von sechs bis vierzehn Jahren müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

- Erst ab 15 Jahren sind sie zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!